Klimagesetz-Roundtable: Rogenhofer, Kromp-Kolb und Stagl äußern Kritik – Allianzen fordern Nachschärfungen


Wien (OTS) - Forderungen der Zukunftsallianz & Business Allianz Klima:

  • Klimaneutralität 2040 muss direkt im Gesetz rechtlich verbindlich verankert werden, statt nur als Absichtserklärung im Klimafahrplan zu stehen.
  • Klare Sektorpfade sind nötig, um Planungssicherheit für Investitionen von Unternehmen und Haushalten zu schaffen.
  • Standortklausel braucht klar definierte, überprüfbare Kriterien.

2020 forderten rund 400.000 Menschen mit dem Klimavolksbegehren ein wirksames Klimagesetz. Sechs Jahre später hat die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bis 30. Oktober in Begutachtung ist. Die Zukunftsallianz und die Business Allianz Klima – beide Initiativen des Klimavolksbegehrens – werten das als wichtigen und überfälligen Fortschritt. Was jetzt aus Sicht der Allianzen noch fehlt, sind verbindliche Regeln statt eines vagen Fahrplans.

Anlässlich des Gesetzesentwurfs luden die Zukunftsallianz und Business Allianz Klima am 23. September zu einem Online-Roundtable, bei dem Klimaschutzexpertin Katharina Rogenhofer, Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb, Ökonomin Sigrid Stagl sowie Herbert Hetzel, Gründer von Beyond Carbon Energy, als Vertreter der Business Allianz Klima, diskutierten, was es braucht, damit aus dem Entwurf ein wirksames Gesetz wird.

Die Kritik der Expert:innen

Die EU-Vorgaben für Klimaneutralität bis 2050 sind rechtlich bindend. Im vorliegenden Entwurf bleibt Österreichs Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, hingegen eine Absichtserklärung. Konkrete Pfade und Maßnahmen dafür werden in einen Klimafahrplan ausgelagert, der erst für Ende 2027 angekündigt ist. Die Allianzen fordern: Damit sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf das Zieljahr verlassen können, muss es im Gesetz verankert werden.

Klare Sektorpfade schaffen zudem Planbarkeit für Investitionen von Unternehmen und Privatpersonen. Solange nicht feststeht, welcher Sektor wie viel beitragen muss, fehlt vielen Betrieben die Grundlage für ihre Business Cases. Ein klares Ausstiegsdatum für fossile Heizungen im Gebäudebereich etwa würde heimische KMUs unmittelbar profitieren lassen.

Auch die Standortklausel braucht eine schärfere Fassung: In der derzeitigen Formulierung ist sie ein Freibrief, um die Ziele des Gesetzes in jeder politisch gewünschten Situation auszuhebeln. Nötig sind klare Kriterien, unter denen sie angewandt werden darf.

Die Kosten des Zögerns

Für Klimaschutzexpertin Katharina Rogenhofer steht die Kosten-Nutzen-Rechnung auf dem Kopf. „Die eigentliche Frage ist nicht, ob wir uns Klimaneutralität 2040 leisten können, sondern ob wir uns weiteres Zögern leisten können. Lieferkettengefahren durch die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen nehmen zu, wiederholte fossile Preisschocks und die folgende Inflation belasten Haushalte und Wirtschaft. Gleichzeitig fließen Milliardenbeträge an autokratische Regimes, um Öl und Gas einzukaufen. Dieses Geld wäre doch besser in die heimische Energiewende und Kreislaufwirtschaft investiert. Doch um die notwendige Ökologisierung ambitioniert voranzutreiben, liefert das Klimagesetz keine ausreichenden Antworten", sagt Katharina Rogenhofer, Vorständin des KONTEXT Instituts und frühere Sprecherin des Klimavolksbegehrens.

Die anhaltenden Preisschocks bei Öl und Gas untermauern diese Rechnung: Allein seit Juni summieren sich die dadurch entstandenen Mehrkosten laut Ökonomin Sigrid Stagl auf rund 500 Millionen Euro für Österreich. Ungenutzt bleibt dabei auch die Kreislaufwirtschaft: Viele Industrien in Österreich und Europa sind bei Seltenen Erden von China abhängig, könnten diese Materialien aber wiederverwerten und im Land behalten. Als dritte Säule des Gesetzes ist die Kreislaufwirtschaft dafür aber kaum ausgestaltet, Expert:innen wurden im Vorfeld nicht eingebunden.

Gefordert: Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Auch die Wirtschaft sucht vergeblich nach mehr Verbindlichkeit. Herbert Hetzel, Gründer von Beyond Carbon Energy, Mitgliedsunternehmen der Business Allianz Klima, verweist auf die Erfahrung aus anderen Regulierungsprozessen: „Unternehmen sollten nicht auf fertige Regulierung warten. Wer früh reagiert hat, war vom Auf und Ab bei CSRD, Green Claims Directive oder EmpCo am Ende deutlich weniger betroffen. Genau deshalb braucht der Klimafahrplan fachlich kundige Personen, die ihn mitgestalten – sonst besteht die Gefahr, dass er am Ende sogar das Gegenteil dessen bewirkt, was er soll.“

Neben gesetzlicher Verbindlichkeit brauche es aber auch gesellschaftlichen Druck. „Wir müssen ehrlich benennen, wo wir beim Klimaschutz stehen – und was überhaupt noch erreichbar ist. Klimawandelanpassung ist genauso wichtig wie die Frage, bis wann Klimaneutralität realistisch erreichbar ist. Technologien wie Carbon Capture & Storage, die nun erlaubt werden sollen, dürfen nicht als Ausrede für weitere Untätigkeit dienen. Aber wirksamer Klimaschutz wird nur erreicht werden, wenn Druck von unten kommt. Hier sind alle gefordert. Ich lade auch Unternehmen ausdrücklich ein, sich am Klimastreik am 16. Oktober zu beteiligen, und klare, bindende Regelungen für die Wirtschaft zu fordern"so Klimaforscherin Helga Kromp-Kolb.

Prüfmaßstab: Die gesellschaftliche Mitte

Klimaminister Norbert Totschnig betonte in der Pressekonferenz zum Klimagesetz, der Klimafahrplan solle sich an den Bedürfnissen der Mitte der Gesellschaft orientieren. Die Zukunftsallianz nimmt diesen Maßstab auf: “Die breite Bevölkerung braucht keine abstrakten Zielbilder ohne konkreten Fahrplan, sondern Sicherheit im Alltag. Dazu zählen Planbarkeit bei Energie, Wohnen, Mobilität und Investitionen, Schutz vor Preisschocks, eine leistbare Umstellung mit fairen Rahmenbedingungen sowie transparente politische Verantwortung, falls Vorgaben verfehlt werden. Wer diesen Anspruch ernst nimmt, kommt an einem verbindlichen Gesetz nicht vorbei”, unterstreicht Andreas Köhazy, Sprecher der Zukunftsallianz.

Die Aufzeichnung des Online-Roundtables:          Hier Nachhören

Rückfragen & Kontakt

Andreas Köhazy
Sprecher Zukunftsallianz & Klimavolksbegehren
a.koehazy@klimavolksbegehren.at
Tel: +43 (0) 699 15083325